
… ist Familien- und Jugendhilfe
Manchmal ist es besonders schwierig, dass Sie Ihre Aufgaben als Eltern erfüllen können. Aus kleinen werden große Probleme, die sich ansammeln. Möglicherweise haben Sie oder andere Kontakt zum örtlichen Jugendamt aufgenommen und Ihnen wird dort eine Hilfe zur Erziehung nahegelegt. Dafür gibt es eine Rechtsgrundlage und sogar einen Anspruch für Sie als Eltern. Eine ambulante Jugend- und Familienhilfe ist kostenfrei, so dass auch Familien mit eingeschränkten finanziellen Mitteln auf diesem Wege Unterstützung durch Experten erhalten können. Viele davon sind mittlerweile in systemischer Beratung oder Therapie ausgebildet.
Infos für Kinder und Jugendliche
Sollten Sie und ich im Rahmen von ambulanter Jugendhilfe zusammen arbeiten, dann bilden der Auftrag durch das örtliche Jugendamt, das Konzept des beauftragten Jugendhilfeträgers sowie Ihre Anliegen die Grundlage für den Hilfeplan, an dessen Zielen wir gemeinsam arbeiten. Wohl und Schutz Ihrer Kinder, Förderung in Kindergarten, Schule und Freizeit, alltagsnahe Stärkung Ihrer erzieherischen Aufgaben, Unterstützung bei behördlichen Angelegenheiten, Kontakt zu Kindergarten, Schule und anderen Förderstellen, Verbesserung der familiären Beziehungen, Einsetzung ergänzender Hilfen für einzelne oder mehrere Familienmitglieder sind einige Beispiele für die Inhalte unserer Zusammenarbeit.
Gesetzlicher Hintergrund dazu hier.